hallo, folgender sachverhalt: y verstirbt in ...
Von: rivablue , 07.12.2011 13:09 Uhr
... hessen und hinterlässt ein testament, dem zufolge x erbe wird, mit der auflage, dass x dem z 20% vom gesamterben, dass aus barvermögen besteht, auszahlen muss. X und z sind nicht verwandt oder verschwägert mit y. y hat keine kinder, verwandten, etc. alle sind vor ihm bereits verstorben. nach 8 monaten wird x vom testamentsvollstrecker gebeten, einen erbschein zu beantragen. Dies tut x und zahlt auch gleich die anfallenden kosten. Nach weiteren 4 wochen werden die letzten formalia im gericht erledigt und dort wird dem x mitgeteilt, dass in seinem fall eigentlich schon alles geklärt ist und dem testamentsvollstrecker wird gesagt, dass er doch die sache schnell erledigen kann, da alles rechtmäßig sei. Seither sind 7 wochen vergangen und x hat immernoch nichts vom testamentsvollstrecker gehört. Der testamentsvollstrecker hat darüber hinaus in den gesprächen zuvor dem x falsche informationen gegeben und indirekt ein bestechungsgeld gefordert. Weiterhin hat der testamentsvollstrecker bisher kein nachlassverzeichnis dem x auf anfrage vorgelegt. Und auch sonst bekommt x kaum informationen über den stand der dinge, trotz nachfrage. Das hat auch die frau von x mitbekommen. Nun überlegen x und seine frau, ob sie den testamentsvollstrecker wechseln können, welche konsequenzen dies haben könnte und ob es denn überhaupt fristen für die zustellung und ausstellung von erbscheinen gibt. X möchte allerdings auch schnellstmöglich die erbschaft antreten. Was können x und seine frau tun?
