Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

Von: feist , 16.06.2011 12:46 Uhr

... getrennt, im Januar 2010 war ich 4 Wochen wegen Krankheit wieder bei ihm im Haus, ist das Trennungsjahr damit unterbrochen, oder kann ich 2010 meine Einkommensteuer ohne Bedenken selber machen?

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 1 hilfreich
    Re: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

    Hallo,
    Sie können Ihre ESt immer selbst, sprich Getrennte Veranlagung " machen.
    Die Frage ist, was ist für Sie günstiger, i. d. R. ist die Zusammenveranlagung günstiger.
    In Ihrem Falle, kann man davon ausgehen, dass es einen sogenannten Wiederversöhnungsversuch gab, und Sie somit für 2010 auch wieder eine Zusammenveranlagung einreichen können.

    Gruß
    Dieter
    ... getrennt, im Januar 2010 war ich 4 Wochen wegen Krankheit
    wieder bei ihm im Haus, ist das Trennungsjahr damit
    unterbrochen, oder kann ich 2010 meine Einkommensteuer ohne
    Bedenken selber machen?

    • Antwort von feist nach 19 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

      Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
      LG Anja

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

        Hallo,

        das kann man so aus der Ferne nicht beantworten, dazu muß man die genauen Zahlen kennen, um das evtl. berechnen zu können.
        Gruß
        Dieter

  2. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...


    Hallo Ratsuchende,

    hier sind zwei komplett verschiedene Sachlagen zu betrachten.

    1. Trennungsjahr für die Scheidung, das in einem anderen Recht betrachtet wird.

    2. Steuerrechtlich getrennt lebend, da ihr keine Absicht der Wiederaufnahme einer Ehe hattet. Getrennte Veranlagung ist auch bei verheiraten Ehepartnern möglich. Der Unterschied von der getrennten zur "Single" Steuererklärung wäre im Falle von Kindern, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Viel Erfolg bei der Erklärung

    • Antwort von feist nach 19 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

      Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
      LG Anja

  3. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

    Hallo feist,
    eine getrennte Veranlagung kann man immer machen.
    Zu überlegen wäre aber, evtl eine Zusamenveranlagung, da es hier doch einige steuerliche Vorteile gibt.

    Viele Grüße
    hjs

    • Antwort von feist nach 19 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

      Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
      LG Anja

      • Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

        Hallo feist,
        da es hier wohl noch einige Fragezeichen gibt, würde ich empfehlen, die ganze Sache mit einem Steuerberater zu besprechen. Meiner Meinung nach sollte die ganze Sache mal durchgerechnet werden. Es gäbe da durchaus Möglichkeiten, für beide ein "positives" Ergebnis zu bekommen.
        Viele Grüße
        hjs

  4. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...


    Hallo,
    das Trennungsjahr ist im eigentlichen Sinne erst unter-
    brochen durch "Beischlaf", wenn der nicht stattgefunden
    hat ist alles andere egal. Somit wäre das Trennungsjahr
    nicht unterbrochen. Sie können ohne bedenken die Ein-
    kommensteuererklärung selber machen und sowieso getrennte
    Veranlagung beantragen, ist im Formular angegeben.

    Grüße tilgba

    • Antwort von feist nach 19 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

      Danke für die Antwort. Das Problem bei mir ist, habe ich evtl. Nachteile? Denn ich verdiene sehr wenig, würde meine Steuer komplett zurück bekommen und mein Mann muß nachzahlen. Es ist noch nichts in Sachen Unterhalt geklärt und da bin ich sehr unsicher.
      LG Anja

  5. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Habe mich Oktober 2009 von meinem Mann ...

    Hallo,
    Sie haben keinen Nachteil, auch wenn Sie die Steuer voll
    zurückbekommen. Es ist halt so im Steuergesetz, dass das
    Einkommen minus abseztbare Ausgaben, die Rückerstattung
    ausmacht. Wenn Sie dabei unter die steuerlichen Pausch-
    beträge kommen, z.B. Grundfreibetrag 2010 = 8.004 € usw.
    bekommen Sie selbstverständlich die gezahlten Steuern
    zurück. Deshalb müssen Sie kein schlechtes Gewissen be-
    kommen.
    Bei den späteren Unterhaltsleistungensieht es so aus:
    Das Sie die erhaltenen Unterhaltsleistungen als Ein-
    nahmen versteuern müssen und Ihr mann kann diese als
    Ausgaben absetzen. Dabei muss darauf geachtet werden,
    das derjenige der Schlechter gestellt ist, durch die
    Steuerzahlung und Steuerrückerstattung des Ehemannes,
    auch hier ein Ausgleich in der Unterhaltsermittlung
    berücksichtigt wird. Klingt kompliziert, ist im
    Prinzip einfach. Sie müssen dies bei der Unterhalts-
    berechnung von amtswegen nur erwähnen.

    Grüße tilgba

    Jetzt auf diese Frage antworten.